Mit diesem Abkommen erklären die Abkommenskantone ihre Bereitschaft
- die schulischen Angebote innerhalb des Abkommens als Angebote der Region zu betrachten, deren optimale Ausnützung anzustreben sowie bei der Schaffung neuer Angebote interkantonal zusammenzuarbeiten;
- bei der Bereitstellung von genügend praktischen Ausbildungsplätzen, insbesondere der medizin-technischen und medizin-therapeutischen sowie der Hebammenausbildung, interkantonal zusammenzuarbeiten;
- den Lernenden den Besuch der Schulen innerhalb der Region ohne Nachteile zu ermöglichen;
- für den Besuch der Ausbildungsangebote in der Region einheitliche Kantonsbeiträge der Abkommenskantone festzulegen.