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689.12

Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT)

Vom 25.06.2019 (Stand 01.08.2019)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,

gestützt auf Art. 9 Abs. 1 der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 2012[1],

beschliesst:

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Gebühren der Höheren Fachschule ICT (HF-ICT).

Art. 2 Schulgeld und Gebühren

Folgende Schulgelder und Gebühren werden erhoben:

  1. Schulgeld für Einwohnerinnen und Einwohner eines der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 2012[2] (HFSV) angehörenden Kantons pro Semester CHF 2'950.–;
  2. Schulgeld für die übrigen Studierenden pro Semester CHF 5'950.–.

Das Schulgeld ist für das ganze Semester geschuldet.

Die Kosten für Lehrmittel und Unterrichtsunterlagen tragen die Studierenden selber.

Art. 3 Übergangsbestimmungen

Diese Verordnung gilt für Studierende, die per Schuljahr 2019/2020 oder später in die HF-ICT eintreten.

Für Studierende, die vor dem Schuljahr 2019/2020 in die HF-ICT eingetreten sind, gilt die Schulordnung für die Höhere Fachschule ICT (HF-ICT) vom 9. Juli 2002[3] in der Version vom 1. August 2014.

Egress

GS 2019.040

Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
25.06.2019 01.08.2019 Erlass Erstfassung GS 2019.040

Änderungstabelle - Nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 25.06.2019 01.08.2019 Erstfassung GS 2019.040