Nutzungsberechtigt sind alle Personen von öffentlich-rechtlichen oder zivilen Organisationen des Kantons Basel-Landschaft sowie von weiteren Kantonen, sofern sie in engem Zusammenhang mit der Einsatzbewältigung in einem kantonalen, interkantonalen oder internationalen Führungsverbund stehen.
Die Polizei Basel-Landschaft und der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft sind im Ereignisfall für die Erteilung der Eintrags- und Abfrageberechtigungen der Nutzungsberechtigten innerhalb des Anwendungsbereichs von LAFIS zuständig, wobei die Entscheidung zur Freigabe der Daten bei der ereigniserstellenden Organisation liegt.
Eintragungs- und abrufberechtigt sind:
- Polizei Basel-Landschaft;
- Kantonaler Krisenstab Basel-Landschaft;
- Regionaler Führungsstab Allschwil- Schönenbuch;
- Regionaler Führungsstab Altenberg;
- Regionaler Führungsstab Argus;
- Regionaler Führungsstab Birs;
- Regionaler Führungsstab Ebenrain;
- Regionaler Führungsstab Ergolz;
- Regionaler Führungsstab Laufental;
- Regionaler Führungsstab Leimental;
- Regionaler Führungsstab Oberes Baselbiet;
- Gemeindeführungsstab Birsfelden;
- Gemeindeführungsstab Muttenz;
- Gemeindeführungsstab Münchenstein;
- Gemeindeführungsstab Pratteln;
- zivile Führungsstäbe (Chemieunternehmen, Grossveranstaltungen usw.).