Der Mannschaftsbestand für den Grundeinsatz umfasst mindestens 20 Feuerwehrangehörige, die den kantonalen Grundkurs absolviert haben. Davon müssen zudem mindestens 18 Atemschutz-, mindestens 10 Fahrer- und mindestens drei Einsatzleitungsausbildung aufweisen.
Er umfasst an Korpsmaterial:
- ein Lösch- oder Hilfeleistungsfahrzeug sowie zwei weitere Fahrzeuge;
- Rettungs-, Sanitäts-, Pionier-, Lösch- und ABC-Material, soweit dieses nicht auf dem Stützpunkt für den Ergänzungseinsatz vorgehalten ist;
- mindestens acht Atemschutzgeräte;
- mindestens ein Lüfter;
- mindestens eine Motorspritze;
- mindestens eine Wärmebildkamera;
- Funk;
- Einsatzpläne.
Betreiben mehrere Einwohnergemeinden die Feuerwehr gemeinsam, erhöht die Geschäftsleitung der BGV die Zahl der Fahrzeuge gemäss Absatz 2 Buchstabe a, sofern die Gewährleistung des Grundeinsatzes oder die Erfüllung der Anforderungen gemäss § 7 Absatz 1 dies erfordert. *