Der Kanton Basel-Landschaft übergibt der Gemeinde Kaiseraugst folgende Abwässer zur Durchleitung:
- An der Übergabestelle Schacht H 6 b übernimmt die Gemeinde Kaiseraugst die Abwässer aus den Gemeinden Arisdorf und Giebenach zur Durchleitung bis zum Schacht F 9.
- An der Übergabestelle Schacht L 11 übernimmt die Gemeinde Kaiseraugst die Abwässer aus dem Gebiet Violenried (Teileinzugsgebiet A gemäss Übersichtsplan) der Gemeinde Augst zur Durchleitung bis zum Schacht F 9.
- An der Übergabestelle Schacht G 14 übernimmt die Gemeinde Kaiseraugst die Abwässer aus dem Gebiet Giebenacherstrasse/Wildental (Teileinzugsgebiet D gemäss Übersichtsplan) der Gemeinde Augst zur Durchleitung bis zum Schacht F 9.
Die Gemeinde Kaiseraugst übergibt dem Kanton Basel-Landschaft die aus dem vorgenannten Oberliegergebiet durchgeleiteten Abwässer wie auch die gemeindeeigenen Abwässer an der Übergabestelle bei Schacht F 9 in den Sammel- und Zuleitungskanal Augst – ARA Rhein zur Ableitung in die ARA Rhein. Der Kanton Basel-Landschaft reinigt die übernommenen Abwässer in der ARA Rhein.
Die dadurch beanspruchten Abwasseranlagen sind im Übersichtsplan Nr. L-2009A/7 vom 10. November 1987 dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieser Vereinbarung.