Personen, die sich eines Kühlgerätes (Kühlschrank, Kühltruhe, Klimaanlage, Wärmepumpe usw.) entledigen wollen, müssen es wenn möglich dem Verkäufer zurückgeben.
Die Gemeinden sorgen dafür, dass Kühlgeräte, die nicht dem Verkäufer zurückgegeben werden können, separat gesammelt werden.
Für die Rücknahme kann eine kostendeckende Gebühr erhoben werden.