Der Naturschutzweiher Brunnmatt, Parzelle 1156, Bubendorf, im Eigentum der Einwohnergemeinde Bubendorf, wird in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.
790.406
Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf
Präambel
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 9 der Verordnung vom 30. April 1964[1] betreffend den Natur- und Heimatschutz, beschliesst:
Art. 1 Schutzgebiet
Art. 2 Schutzziel
Das Schutzziel ist die Erhaltung und ungefährdete natürliche Entwicklung von Flora und Fauna des Weihers und seiner Umgebung.
Art. 3 Veränderungen Im Schutzgebiet
Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.
Art. 4 Schutzmassnahmen
Das Ausgraben, Pflücken und Einbringen von Pflanzen, das Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren ist verboten.
Das Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen sind verboten. Als Ausnahme von diesem Verbot bleibt das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche und wissenschaftliche Zwecke gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen. *
Art. 5 Unterhalt, Pflege und Aufsicht
Unterhalt, Pflege und Aufsicht obliegen der vom Natur- und Vogelschutzverein Bubendorf eingesetzten Weiherkommission. In dieser Kommission ist der Bund für Naturschutz Baselland durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
| Beschlussdatum | Inkraft seit | Element | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| 18.09.1979 | 18.09.1979 | Erlass | Erstfassung | GS 27.165 |
| 27.08.2024 | 28.09.2024 | § 4 Abs. 2 | eingefügt | GS 2024.057 |
Änderungstabelle - Nach Paragraf
| Element | Beschlussdatum | Inkraft seit | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 18.09.1979 | 18.09.1979 | Erstfassung | GS 27.165 |
| § 4 Abs. 2 | 27.08.2024 | 28.09.2024 | eingefügt | GS 2024.057 |