Die beiden Naturschutzgebiete nordöstlich vom Hof Stockacher im Gebiet Seematten-Holl, Buus, Teile der Parzelle Nr. FR 22.10 (ca. 60 a) und Parzelle Nr. FR 216.136 a. 4 (ca. 5 a), im Eigentum der Einwohnergemeinde Buus, werden in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.
790.408
Regierungsratsverordnung über 2 Naturschutzgebiete in Buus
Präambel
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 9 der Verordnung vom 30. April 1964[1] betreffend den Natur- und Heimatschutz, beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Das Schutzziel besteht in der ungeschmälerten Erhaltung und natürlichen Weiterentwicklung von Flora und Fauna sowie der Kalktuffkaskade.
Art. 3
Alle das Schutzziel beeinträchtigenden Massnahmen sind zu unterlassen, insbesondere das Pflücken, Ausgraben und Einbringen von Pflanzen sowie das Fangen, Stören, Töten und Aussetzen von Tieren, die nicht jagdbar sind.
Das Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen sind verboten. Als Ausnahme von diesem Verbot bleibt das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche und wissenschaftliche Zwecke gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen. *
Art. 4
Veränderungen in den Schutzgebieten dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.
Art. 5
Aufsicht, Pflege und Unterhalt obliegen dem Natur- und Vogelschutzverein Buus. Der Gemeinderat kann diese Aufgaben nötigenfalls durch Gemeindearbeiter ausführen lassen oder diese Pflichten anderweitig delegieren.
Art. 6
Die Jagd- und Fischpachtverträge der Gemeinde Buus bleiben wie bis anhin in Kraft und erfahren durch die Unterschutzstellung der beiden Gebiete keine Einschränkung.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
| Beschlussdatum | Inkraft seit | Element | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| 01.04.1980 | 01.04.1980 | Erlass | Erstfassung | GS 27.460 |
| 27.08.2024 | 28.09.2024 | § 3 Abs. 2 | eingefügt | GS 2024.057 |
Änderungstabelle - Nach Paragraf
| Element | Beschlussdatum | Inkraft seit | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 01.04.1980 | 01.04.1980 | Erstfassung | GS 27.460 |
| § 3 Abs. 2 | 27.08.2024 | 28.09.2024 | eingefügt | GS 2024.057 |