Aufsicht, Pflege und Unterhalt obliegen dem jeweiligen Grundeigentümer in Zusammenarbeit mit der kantonalen Naturschutzfachstelle sowie dem Forstamt beider Basel.
Die Grundeigentümer können Pflege und Aufsicht auch geeigneten Dritten übertragen. Im Waldareal erfolgt die Aufsicht durch den Forstdienst.
Der von der kantonalen Naturschutzfachstelle zusammen mit den Eigentümern und dem Forstamt erarbeitete Pflege- und Nutzungsplan bildet die Grundlage für Nutzung, Pflege und Unterhalt des geschützten Gebietes.
Der Pflege- und Nutzungsplan ist nach 25 Jahren in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern und dem Forstamt zu überprüfen und bei Bedarf in gegenseitigem Einvernehmen anzupassen.
Holzhauerei- und Pflegearbeiten sind schonend und nur bei trockenen oder gefrorenen Bodenverhältnissen auszuführen. Um Gewässerverunreinigungen zu vermeiden, sind durch die Bewirtschafter jeweils die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen zu treffen.
Die auf die Schutzziele abgestimmte Pflege des Offenlandes ist mit Bewirtschaftungsvereinbarungen zu regeln.