Die kantonale Naturschutzfachstelle sorgt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald beider Basel und den Grundeigentümern für die Betreuung und Pflege des Naturschutzgebiets gemäss §§ 17, 27 und 28 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz.
Im Waldareal erfolgen Pflege und Aufsicht durch den Forstdienst. In gegenseitigem Einverständnis können Pflege und Aufsicht auch geeigneten Dritten übertragen werden.
Das von der kantonalen Naturschutzfachstelle, dem Forstamt beider Basel und den Eigentümern gemeinsam erarbeitete «Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Platten / Wasserfluh / Eital», Gemeinden Wenslingen und Tecknau, mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 4. August 2005, das «Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Eital und Zangenweidli», Gemeinden Tecknau und Gelterkinden, mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 20. Dezember 1999 sowie das «Nutz- und Schutzkonzept für das Waldnaturschutzgebiet Sommerhalde», Tecknau, mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 29. Oktober 1996, bilden die Grundlage für Nutzung, Pflege und Unterhalt des geschützten Gebiets.
Für den Wald sind die Schutzziele nach 25 Jahren von den beiden kantonalen Fachstellen gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümern zu überprüfen und bei Bedarf in gegenseitigem Einvernehmen anzupassen. Gleichzeitig ist die finanzielle Abgeltung allfälliger Mindererträge neu zu ermitteln und für die nächste Periode zu entrichten. Für Altholzinseln im Sinne von Totalreservatsflächen gelten die Schutzziele mindestens 50 Jahre.
Die Pflegearbeiten dürfen nur bei trockenem Wetter und bei trockenen Bodenverhältnissen ausgeführt werden. Um Gewässerverunreinigungen zu vermeiden, sind durch die Bewirtschafter jeweils die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen zu treffen.