Die archäologischen Funde (Sammlung) und die archäologischen Dokumentationen (Archiv) sind sachgerecht aufzubewahren, zu inventarisieren und zu erschliessen.
Der Kanton Basel-Landschaft ist verantwortlich für die Konservierung und Restaurierung der von ihm verwalteten Fundgegenstände aus dem Vertragsperimeter. Er haftet für die Beschädigung und den Verlust dieser Objekte.
Der Kanton Basel-Landschaft führt in Augst ein zentrales Sammlungszentrum, welches die Sammlung und das Archiv betreut, und betreibt die zur Fundkonservierung erforderlichen Werkstätten.
Die Vertragsparteien stellen die in ihrem Besitz befindlichen Fundgegenstände aus dem Vertragsperimeter dem Sammlungszentrum zur vertragsgemässen Verwendung als Deposita zur Verfügung.
Über die Ausleihe von Gegenständen mit einem Versicherungswert von über CHF 25'000.– an Dritte und die Anfertigung von Repliken zu Verkaufszwecken, wenn der Versicherungswert der ihnen zugrundeliegenden Originale mehr als CHF 2'500.– beträgt, entscheidet die Eigentümerschaft.