Der Anspruch auf eine Ergänzungsleistung wird durch Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars und der erforderlichen Unterlagen und Ausweise bei der Gemeindezweigstelle der kantonalen Ausgleichskasse am Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person geltend gemacht.
Zur Einreichung des Anmeldeformulars befugt sind die oder der Rentenberechtigte, die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, die Ehegattin oder der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, die Blutsverwandten in auf- und absteigender Linie, die Geschwister sowie die Sozialhilfebehörden und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. *
Die Gemeindezweigstellen leiten das Gesuch nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der versicherten Person an die kantonale Ausgleichskasse weiter.
Die kantonale Ausgleichskasse entscheidet durch Verfügung.