Vorschlagsberechtigte Organisationen für die Wahl der Mitglieder der TPK sind:
- für die Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebendenorganisationen: die Wirtschaftskammer Baselland, die Handelskammer beider Basel und die Basler Gesellschaft für Personal-Management;
- für die Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmendenorganisationen: der Gewerkschaftsbund Baselland, die Christliche Gewerkschaftsvereinigung Nordwestschweiz und der Kaufmännische Verband Baselland;
- für die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Gemeinden: der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden.
Verliert ein Mitglied die Funktion, aufgrund welcher es gewählt worden ist, so scheidet es aus der TPK aus.
Zur Behandlung besonderer Fragen können jederzeit externe Fachpersonen zu den Sitzungen beigezogen werden.