Der Kanton Solothurn überträgt dem Kanton Basel-Landschaft für die Gemeinden der solothurnischen Bezirke Dorneck und Thierstein sämtliche bisher durch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Breitenbach sowie die Kantonale Amtsstelle im Rahmen des Vollzuges des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wahrgenommenen Aufgaben.
Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt insbesondere die folgenden Aufgaben:
- die Vermittlung, Beratung und Betreuung von arbeitslosen Personen;
- den Entscheid über die Zumutbarkeit einer Arbeit und die Zuweisung von zumutbarer Arbeit;
- die Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit;
- die Erteilung von Weisungen nach Artikel 17 Absatz 3 AVIG;
- die Zuweisung arbeitsmarktlicher Massnahmen;
- die Durchführung der Kontrollvorschriften;
- die Einstellung in der Anspruchsberechtigung;
- die Zustimmung zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen, Einarbeitungs- und Ausbildungszuschüssen, Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträgen sowie zur Unterstützung zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit;
- die Berichterstattung an die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung.