Der Kanton fördert die Umschulung und Weiterbildung von arbeitslosen Personen.
Die Eingliederung arbeitsloser Personen ist Aufgabe von Kanton und Gemeinden.
Kanton, Gemeinden, öffentliche und private Institutionen ohne Gewinnstreben stellen die für die arbeitsmarktlichen Massnahmen notwendigen Plätze bereit.
Kanton und Gemeinden dürfen nur für Stellen und Funktionen, die innert der letzten zwei Jahre nicht von einem Stellenabbau betroffen waren, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung einrichten.
Bei arbeitsmarktlichen Massnahmen ist darauf zu achten, dass berufliche und familiäre Aufgaben vereinbar bleiben und zur ausgeglichenen Vertretung der beiden Geschlechter in den verschiedenen Funktionen beigetragen wird.