Die Bausparprämie beträgt 20 % der geäufneten Sparrücklagen bzw. maximal CHF 25'000.–.
Massgebend für die Berechnung der Bausparprämie ist die Höhe der Sparrücklagen zum Zeitpunkt der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags.
Liegen 2 Sparverträge vor, sind für die Berechnung der Bausparprämie die höheren Sparrücklagen massgebend.