Die betrieblichen Anforderungen zur Führung eines Heimes für Erwachsene umfassen den Bestand und die Qualifikation des Personals sowie die Räumlichkeiten.
Der Bestand und die Qualifikation des Personals richten sich nach den Betreuungs- und Pflegebedürfnissen der aufzunehmenden Personen. Gehören diese beiden Geschlechtern an, müssen beim Personal ebenfalls beide Geschlechter vertreten sein.
Die Räumlichkeiten umfassen das Raumangebot, die Raumanordnung, die Raumeinrichtung, die Sicherheitseinrichtungen sowie die Umgebung. Diese müssen den Bedürfnissen der aufzunehmenden Personen entsprechen und dem Heimzweck dienen.
In Heimen für behinderte Erwachsene sind die Rahmenrichtlinien zu den Qualitätsanforderungen der Interkantonalen Vereinbarung vom 13. Dezember 2002 für soziale Einrichtungen (IVSE) in Bezug auf die Räumlichkeiten einzuhalten. In Altbauten darf bei besonderen Gründen davon abgewichen werden. *