Diese Verordnung regelt die subventionswürdigen Leistungen in der Kieferorthopädie nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes vom 19. September 1996[2].
Für kieferorthopädische Behandlungen, deren Kosten durch eine Unfall-, Invaliden- oder Haftpflichtversicherung oder als Pflichtleistungen einer Krankenversicherung abgedeckt werden, gelten die diesbezüglichen Verfahren.