In Ergänzung der bundesrechtlichen Vorschriften regelt dieses Gesetz zum Schutz der Jugend den Verkauf von Tabakwaren sowie die Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren.
Als Tabakwaren gelten Produkte, die Tabak, den Wirkungstyp Cannabis oder Nikotin enthalten und zum Rauchen, Inhalieren nach dem Erhitzen, Schnupfen oder oralen Gebrauch bestimmt sind. *
Ebenfalls in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen elektronische Geräte, mit denen Flüssigkeiten mit oder ohne Nikotin nach dem Erhitzen inhaliert werden können, sowie Nachfüllmaterial für solche Geräte. *