Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022[4].
Zu diesem Zweck fördert der Kanton die Ausbildung in Pflege an einer höheren Fachschule (HF) und in Pflege an einer Fachhochschule (FH).
Dieses Gesetz regelt zudem den Umfang und das Verfahren für die Förderung der Ausbildung zur Fachfrau oder zum Fachmann Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Der Regierungsrat kann vorsehen, dass weitere Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Pflege gefördert werden.
Der Kanton leistet im Rahmen dieses Gesetzes Beiträge an Institutionen, welche praktische Ausbildungsleistungen im Bereich der Pflege erbringen.
Der Kanton leistet zudem im Rahmen dieses Gesetzes Ausbildungsbeiträge an Personen, welche eine Ausbildung im Bereich der Pflege absolvieren.