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926.21

Vereinbarung über den Taxpunktwert

Vom 25.11.1999 (Stand 01.01.2000)

Präambel

Der Schweizerische Physiotherapeutenverband Sektion beider Basel, der Verband Basellandschaftlicher Krankenversicherer und der Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer vereinbaren:

Art. 1 Taxpunktwert

Der Taxpunktwert ab 1. Januar 2000 beträgt 0.95 Fr.

Art. 2 Inkrafttreten und Ablauf

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft[1] und Basel-Stadt.

Art. 3 Taxpunktwertanpassungen

Eine Anpassung erfolgt frühestens auf den 1. Januar 2002.

Sollte der Taxpunktwert neu verhandelt werden, müsste eine Kündigung dieser Vereinbarung spätestens per 30. Juni 2001 auf den 31. Dezember 2001 erfolgen.

Die Krankenversicherer nehmen erst Neuverhandlungen auf bei einer Steigerung der Gesamtkosten von 3% abzüglich Mengenausweitung Patientenanzahl bei einer jeweiligen Vergleichsgrösse Gesamtkosten Basel-Stadt bzw. Basel-Landschaft und/oder Durchschnitt Schweiz. Basis sind die Kosten 1998.

Art. 4 Schlussbestimmungen

Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden aufgehoben:

  1. Der Vertrag vom 12. September 1990[2] zwischen dem Schweizerischen Physiotherapeutenverband (SPV) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK);
  2. Die Vereinbarung vom 18. Mai 1994[3] zwischen dem Schweizerischen Physiotherapeutenverband und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK), (Vereinbarung zum Tarifvertrag vom 1.1.1989).

Egress

GS 33.1044

Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
25.11.1999 01.01.2000 Erlass Erstfassung GS 33.1044

Änderungstabelle - Nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 25.11.1999 01.01.2000 Erstfassung GS 33.1044