Der Taxpunktwert ab 1. Januar 2000 beträgt 0.95 Fr.
926.21
Vereinbarung über den Taxpunktwert
Präambel
Der Schweizerische Physiotherapeutenverband Sektion beider Basel, der Verband Basellandschaftlicher Krankenversicherer und der Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer vereinbaren:
Art. 1 Taxpunktwert
Art. 2 Inkrafttreten und Ablauf
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft[1] und Basel-Stadt.
Art. 3 Taxpunktwertanpassungen
Eine Anpassung erfolgt frühestens auf den 1. Januar 2002.
Sollte der Taxpunktwert neu verhandelt werden, müsste eine Kündigung dieser Vereinbarung spätestens per 30. Juni 2001 auf den 31. Dezember 2001 erfolgen.
Die Krankenversicherer nehmen erst Neuverhandlungen auf bei einer Steigerung der Gesamtkosten von 3% abzüglich Mengenausweitung Patientenanzahl bei einer jeweiligen Vergleichsgrösse Gesamtkosten Basel-Stadt bzw. Basel-Landschaft und/oder Durchschnitt Schweiz. Basis sind die Kosten 1998.
Art. 4 Schlussbestimmungen
Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden aufgehoben:
- Der Vertrag vom 12. September 1990[2] zwischen dem Schweizerischen Physiotherapeutenverband (SPV) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK);
- Die Vereinbarung vom 18. Mai 1994[3] zwischen dem Schweizerischen Physiotherapeutenverband und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK), (Vereinbarung zum Tarifvertrag vom 1.1.1989).
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
| Beschlussdatum | Inkraft seit | Element | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| 25.11.1999 | 01.01.2000 | Erlass | Erstfassung | GS 33.1044 |
Änderungstabelle - Nach Paragraf
| Element | Beschlussdatum | Inkraft seit | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 25.11.1999 | 01.01.2000 | Erstfassung | GS 33.1044 |