Der Kanton Basel-Landschaft vergütet dem Kanton Basel-Stadt für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Sanität Basel einen jährlichen Pauschalbeitrag zur Abgeltung der erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (nicht durch die Tarife gedeckte Betriebs- und Bereitschaftskosten, Kosten für den laufenden Unterhalt von Katastrophenmaterial, Kosten für die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, Einsatzzentrale für die Nummer 144, Kosten für die Planung und Einsatzbereitschaft des Katastrophenelements, Kosten für Mietleitungen nach Liestal, Dornach und Laufen etc.).
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Die Abgeltung wird im Rahmen der jeweils geltenden BL/BS-Standards für den Leistungseinkauf zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt festgelegt. *
Die Vertragspartner sind übereingekommen, dass der Kanton Basel-Landschaft folgende pauschale Abgeltungsbeiträge an den Kanton Basel-Stadt leistet: für das Jahr 2015 200'000 Fr. Der jährliche Beitrag ist per 30. Juni des betreffenden Jahres fällig. *
Einigen sich die Vertragsparteien für die folgenden Jahre nicht vorgängig auf die Beiträge im Rahmen der BL/BS-Standards gemäss Absatz 3, leistet der Kanton Basel-Landschaft eine Akonto-Zahlung in der Höhe von 100'000 Fr. pro Semester. Nach der gegenseitigen Einigung der Vertragspartner über die Abgeltung wird eine Ausgleichszahlung zu Gunsten oder zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft geleistet. *