Das Bürgerspital Basel verpflichtet sich, im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Rehabilitations-Patientinnen und -Patienten (exklusive Geriatrie) in der Allgemeinen Abteilung der Chrischonaklinik aufzunehmen, wobei die Anzahl der da zu erbringenden Pflegetage pro Jahr gemäss den Bestimmungen des Anhangs limitiert wird. *
Die Aufenthalte sind in der Regel auf maximal 30 Tage beschränkt. Der Ein- und der Austrittstag werden voll verrechnet.