Verrechnet werden gemäss dem Gebührentarif und dem aktuellen Kostenfaktor für die amtlichen Laboratorien der Lebensmittelkontrolle der Schweiz 1999[6]: *
- Gebühren im Bereich des Vollzugs des Lebensmittelgesetzes inklusive die Untersuchung von Selbstkontrollproben für die Wasserversorgungen;
- Gebühren im Bereich des Vollzugs des Tabakproduktegesetzes;
- Gebühren im Bereich des Vollzugs des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall;
- Probenahmen;
- Exportzertifikate;
- Wasseruntersuchungen für die Gemeinden.
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