Vom Gebiet des Kantons Basel-Landschaft, und zugleich von dem der Gemeinde Münchenstein, wird abgetrennt und zum Gebiet des Kantons Basel-Stadt geschlagen: ein im Plan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 15. Februar 1961 mit gelber Farbe dargestellter dreieckförmiger Geländeabschnitt von 160 m², Teil der Parzelle 2285 des Grundbuches der Gemeinde Münchenstein, Eigentümerin: Christoph Merian’sche Stiftung, zugleich Teil der Baurechtsparzelle 3532 des Grundbuches der Gemeinde Münchenstein, Bauberechtigte: Einwohnergemeinde der Stadt Basel.
Dieser Abschnitt wird gebildet durch die neu mit Nr. 96 h und Nr. 96 i bezeichneten Grenzpunkte sowie durch den Schnittpunkt der Verbindungslinie von Nr. 96 g auf Nr. 96 h mit der bisherigen Kantonsgrenzlinie.