Zur Optimierung der Verkehrsabläufe im Raum St. Jakob respektive Planung und Koordination des Verkehrs im Eventfall betreiben die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam eine Geschäftsstelle.
Die Bezeichnung der Geschäftsstelle lautet «Bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob» (nachfolgend: «Bikantonale Geschäftsstelle»).
Durch diese Vereinbarung wird die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend die Aufgaben der Bikantonalen Geschäftsstelle geregelt.
Die Vereinbarung regelt die Formen der Zusammenarbeit der beiden Kantone, das Verfahren, die Rechte und Pflichten der Bikantonalen Geschäftsstelle und die Grundsätze der Entschädigung.