Die Parteien setzen zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine Regierungskommission für den Oberrhein ein (nachfolgend «Kommission»).
Durch diese Vereinbarung wird die Tätigkeit von Gremien, die aufgrund internationaler Übereinkünfte gebildet oder noch zu bilden sind, nicht berührt.
Diese Vereinbarung lässt Art und Umfang der Befugnisse der regionalen Behörden in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, wie sie im jeweiligen innerstaatlichen Recht der Parteien festgelegt sind, unberührt.