Kanton und Einwohnergemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Integrationsziele. Sie schaffen günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit, die Teilnahme und Mitverantwortung der Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben und für die Mitsprache der Migrantinnen und Migranten bei der Umsetzung der Integrationsförderung.
Sie sorgen bei der Umsetzung der Integrationsförderung für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und tragen den besonderen Anforderungen der Integration von Familien, Erziehenden, Kindern und Jugendlichen Rechnung.
Sie fördern insbesondere den Spracherwerb, das berufliche Fortkommen, die Gesundheitsvorsorge sowie Massnahmen, welche das gegenseitige Verständnis zwischen den Einheimischen und der Migrationsbevölkerung verbessern und ein gedeihliches Zusammenleben zum Ziel haben.
Der Kanton stellt eine bedarfsgerechte Vielfalt an Sprach- und Integrationskursen sicher. Er bietet den neu zugezogenen Migrantinnen und Migranten während ihres ersten Aufenthaltsjahres in der Schweiz einen kostenlosen Sprachkurs an. Die Kosten für weitere Sprach- oder Integrationskurse bemessen sich nach den finanziellen Verhältnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. *
Der Kanton sorgt für die Vermeidung und Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Migrantinnen und Migranten wie auch gegenüber Einheimischen.
Der Kanton stellt die Schulung der kantonalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Umsetzung der Fördermassnahmen betraut sind, sicher.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber informieren ihre ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Angebote zur Integrationsförderung. Sie unterstützen den Besuch von Sprach- und Integrationskursen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Nichterwerbstätige, insbesondere Frauen, werden vom Kanton über die Angebote zur Integrationsförderung informiert und beim Spracherwerb unterstützt.