Ratsmitglieder melden ihre Abwesenheit verbunden mit digitaler Teilnahme an einer Grossratssitzung spätestens 24 Stunden vor Beginn einer Sitzung schriftlich dem Parlamentsdienst. *
Für die unter § 28b lit. a – d GO genannten Fälle einer Abwesenheit muss ein ärztliches Zeugnis oder eine geeignete Urkunde (z.B. Geburtsschein, Auszug aus dem Familienbüchlein, Nachweis Erhalt entsprechender Entschädigung) mit dem Antrag auf digitale Teilnahme eingereicht werden. Der Parlamentsdienst ist berechtigt, diese Urkunden zu archivieren. Das Ratsbüro hat Einsicht in die Urkunden.
Die Ratsmitglieder, die berechtigt sind, an einer Grossratssitzung in Abwesenheit abzustimmen, werden auf der Homepage des Grossen Rates publiziert. Dabei wird auch der Grund für diese Form der Teilnahme gemäss § 28b lit. a – e GO genannt.