Kommissionsmitglieder, die im Rahmen ihres Mandats ausserkantonal stattfindende offizielle Sitzungen besuchen, erhalten neben dem Sitzungsgeld auch die Wegspesen und die Reisezeit als Sitzungszeit vergütet. Die Teilnahme an weiteren Anlässen, wie freiwillige Netzwerkanlässe, wird vorbehältlich eines anderslautenden Kommissionsbeschlusses nicht entschädigt, auf jeden Fall werden die üblichen Wegspesen vergütet.
Im Rahmen des Mandats besucht werden auswärtige Veranstaltungen und Sitzungen, für deren Teilnahme das Einverständnis des Kommissionspräsidiums vorliegt.
Die Rückerstattung der Auslagen zu Lasten des Kommissionsbudgets erfolgt durch den Parlamentsdienst gegen Vorlage der durch das Kommissionspräsidium visierten Quittungen. Das Kommissionspräsidium entscheidet im Rahmen dieses Reglements abschliessend über die Art und Höhe der Ausrichtung der Spesen. Für Auslagen ab Fr. 1'000 bleibt § 1 Abs. 3 vorbehalten.
Für Dienstreisen sind grundsätzlich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Es werden maximal die Billettkosten Halbtax 1. Klasse zurückerstattet.
Verpflegungsspesen werden dann ausgerichtet, wenn vor oder nach einer Sitzung ein gemeinsames Essen stattfindet.
Für Mitglieder Interparlamentarischer Geschäftsprüfungskommissionen, bei welchen das Präsidium nicht beim Kanton Basel-Stadt liegt, gelten diese Bestimmungen analog, ausgenommen Abs. 2 und 3. Die Rückerstattung der Auslagen erfolgt durch den Parlamentsdienst gegen Vorlage der Quittungen. Dabei entscheidet das Ratsbüro abschliessend über die Art und Höhe der Ausrichtung der Spesen.