Pro Sitzung werden folgende Sitzungsgelder ausgerichtet:
- Grundansatz
CHF 100
- Zuschlag für Selbständigerwerbende mit Verdienstausfall
CHF 150
- Aktenstudium
CHF 40
- Protokoll
CHF 25
- Entscheidmotivierung pro Fall
CHF 30
Die Ansätze gelten für halbtägige Sitzungen von mindestens zwei Stunden und höchstens vier Stunden. Bei kürzeren Sitzungen wird das Sitzungsgeld um einen Drittel gekürzt, bei längeren Sitzungen um die Hälfte erhöht.
Für Aktenstudium wird nur dann Sitzungsgeld ausgerichtet, wenn das Aktenstudium regelmässig mindestens zwei Stunden in Anspruch nimmt.
Werden die Geschäfte auf dem Zirkulationsweg erledigt, so kann für den mutmasslichen Zeitaufwand von rund vier Stunden das Sitzungsgeld für eine halbtägige Sitzung ausgerichtet werden.