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Verordnung betreffend Organisation und Kompetenzen der Departemente und übrigen Verwaltungseinheiten

Vom 28. Juni 1977 (Stand 1. Juli 1977)

Präambel

Departemente: Verordnung | Regierung und Verwaltung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

erlässt, gestützt auf das Organisationsgesetz vom 22. April 1976[1], folgende Verordnung:

Art. 1

Die bestehenden Departemente, Abteilungen und Stabsstellen behalten bis auf weiteres ihre heutige Bezeichnung und Zusammensetzung, mit Ausnahme des Polizeidepartementes, dessen Bezeichnung neu lautet: Polizei- und Militärdepartement[2].

Art. 2

Den Departementen und allen übrigen Verwaltungseinheiten kommen weiterhin alle jene Kompetenzen zu, die nicht im Widerspruch zum Organisationsgesetz vom 22. April 1976 stehen, jedoch bisher direkt oder mittelbar auf solche organisationsrechtliche Erlasse gestützt waren, die mit der Inkraftsetzung des Organisationsgesetzes vom 22. April 1976 gemäss dessen § 55 aufgehoben sind.

Egress

Diese Verordnung ist zu publizieren und tritt auf den 1. Juli 1977 in Wirksamkeit.

KB 02.07.1977

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
28.06.1977 01.07.1977 Erlass Erstfassung KB 02.07.1977

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 28.06.1977 01.07.1977 Erstfassung KB 02.07.1977