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153.340

Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal

(VoAGOV)

Vom 28. Mai 2024 (Stand 15. Juni 2024)

Präambel

Regierung und Verwaltung / Verwaltungsgebühren

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

gestützt auf § 8 Abs. 3 des Gesetzes über ein zentrales elektronisches Behördenportal (Behördenportalgesetz) vom 11. Januar 2017 [1], unter Verweis auf seine Erläuterungen Nr. P240743,

beschliesst:

Art. 1 Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV

Die technische Betreiberin des Behördenportals kann den Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV zur Identifizierung und Authentisierung der Nutzenden einbinden.

Art. 2 Authentifizierungsqualität

Die zuständige Fachbehörde bestimmt, welche AGOV-Authentifizierungsqualität (AGOVaq) für den Zugang zu einem elektronischen Dienst notwendig ist.

Egress

Schlussbestimmung

Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt am 15. Juni 2024 in Kraft.

KB 01.06.2024

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
28.05.2024 15.06.2024 Erlass Erstfassung KB 01.06.2024

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 28.05.2024 15.06.2024 Erstfassung KB 01.06.2024