Die Gerichte führen eine eigene von der kantonalen Verwaltung unabhängige Informatik und eine eigene Informatikstelle (IT der Gerichte).
Die Gerichte beziehen die Basisleistungen für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Basisleistungen) primär bei den kantonalen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern.
Die Gerichte wirken in den zentralen kantonalen Informatik-Gremien mit.