Das Gesamtgericht
- erlässt Reglemente;
- genehmigt und verabschiedet Jahresberichte und Jahresrechnungen;
- erfüllt weitere, ihm durch das Gesetz übertragene Aufgaben.
154.160
gestützt auf § 10 und § 34 Abs. 2 Ziff. 1 des Gesetzes betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)[1] vom 3. Juni 2015[2],
Das Gesamtgericht
Die Präsidentin oder der Präsident
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des Präsidiums vertritt dieses in allen Funktionen bei Abwesenheit oder zur Entlastung.
Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
Ihre konkreten Aufgaben sind in ihren jeweiligen Stellenbeschrieben enthalten.
Das Sekretariat
Das Gericht für fürsorgerische Unterbringungen behandelt folgende Beschwerden:
Die ärztlichen Mitglieder des Gerichts übernehmen die Begutachtung der von der Beschwerde betroffenen Personen, wenn sie im gleichen Fall nicht als Richter beziehungsweise Richterin eingesetzt sind.
Die Besetzung des Spruchkörpers erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und entsprechend der Verfügbarkeit der Richterinnen und Richter.
Das Personalrecht inklusive die Personalvorsorge des Kantons ist auf die Mitarbeitenden des Gerichts anwendbar, soweit das Gerichtsorganisationsgesetz nichts anderes bestimmt.
Zuständig für die Personalgeschäfte ist die Präsidentin oder der Präsident zusammen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten des Jugendgerichts als Anstellungsbehörde für Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sowie Sekretariatsmitarbeitende. Das Rechtsmittelverfahren richtet sich nach den §§ 40 ff. des Personalgesetzes vom 17. November 1999.
Über die Stelleneinreihung des Gerichtspersonals entscheidet nach Massgabe des Lohngesetzes der Gerichtsrat.
Für jede Stelle besteht eine Stellenbeschreibung, welche die organisatorische Zuordnung, den Auftrag sowie die Aufgaben und Verantwortungen enthält. Ebenso festgehalten sind darin die Anforderungen bezüglich Aus- und Weiterbildung sowie bezüglich spezifischer Fachkenntnisse und Erfahrungen.
Die Stellenbeschriebe werden den jeweiligen Mitarbeitenden abgegeben.
Für die Mitarbeitenden des Gerichts gilt nach Massgabe des Gleitzeitreglements des Appellationsgerichts[3] die gleitende Arbeitszeit.
Die Präsidentin oder der Präsident des Gerichts hat zusammen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten des Jugendgerichts die Kompetenz, einzelne Kategorien von Mitarbeitenden vom Gleitzeitmodell auszunehmen oder für diese ein Jahresarbeitszeitmodell zu beschliessen. Die Ausnahmen sind dem Appellationsgericht zu melden.
Schlussbestimmung
Dieses Organisationsreglement ist zu publizieren, es wurde an der Plenarsitzung vom 18. Januar 2018 erlassen und tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 18.01.2018 | 13.09.2018 | Erlass | Erstfassung | KB 08.09.2018 |
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 18.01.2018 | 13.09.2018 | Erstfassung | KB 08.09.2018 |