Mitarbeitende haben das Recht, zur Vertretung ihrer Interessen bei den vorgesetzten Behörden und zur Begutachtung der für die Regelung der Arbeitsverhältnisse aufzustellenden Vorschriften Personalausschüsse einzusetzen.
Die Personalausschüsse haben insbesondere folgende Aufgaben:
- sie bringen den zuständigen Behörden die Wünsche und Anregungen der von ihnen vertretenen Mitarbeitenden zur Kenntnis;
- sie nehmen Stellung zu Entwürfen für abteilungsinterne Ordnungen und Vorschriften;
- sie versuchen Differenzen, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen, zu bereinigen, sofern sie von den Beteiligten angerufen werden.