Das Ressourcenpotenzial einer Gemeinde ist der Wert seiner fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen.
Das Ressourcenpotenzial entspricht den auf die Gemeinden entfallenden Anteilen an der Einkommens-, Quellen-, Vermögens-, progressiven Gewinn-, Kapital-, Grundstück- und Grundstückgewinnsteuer gemäss §§ 228 bis 228b des Gesetzes über die direkten Steuern vom 12. April 2000.
Der Regierungsrat setzt jährlich das Ressourcenpotenzial jeder Gemeinde aufgrund der Zahlen der letzten beiden verfügbaren Rechnungsjahre für das Folgejahr fest.
Gemeinden, deren Finanzkraftindex (Ressourcenpotenzial pro Kopf) über dem kantonalen Durchschnitt liegt, gelten als ressourcenstark. Gemeinden, deren Finanzkraftindex unter dem kantonalen Durchschnitt liegt, gelten als ressourcenschwach.