Der Zeitraum, für den der Ressourcenausgleich und die Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen zu erbringen ist (Finanzausgleichsperiode), entspricht dem Kalenderjahr.
Die Festsetzung des Ressourcenpotenzials und des Einkommenssteuerpotenzials jeder Gemeinde erfolgt jährlich per 30. Juni auf der Grundlage der Staats- und Gemeinderechnungen der beiden vorhergehenden Kalenderjahre.