Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 3. Mai 1950 verlegt.
171.500
Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen[1][2]
Präambel
Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag | Einwohnergemeinde Basel
Zwischen
der Einwohnergemeinde der Stadt Basel, vertreten durch den Regierungsrat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt,
und
der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Weiteren Gemeinderates und des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt,
wird folgendes vereinbart:
Art. ikel 1
Art. ikel 2
Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten:
| 1. | die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit B bezeichnete Fläche, haltend 132'643,0 m²; | ||
| 2. | die im oben genannten Plan mit D bezeichnete Fläche, haltend 8'711,0 m²; | ||
| 3. | die im oben genannten Plan mit E bezeichnete Fläche, haltend 65'542,5 m². | ||
Art. ikel 3
Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten:
| 1. | die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit A bezeichnete Fläche, haltend 172'627,5 m²; | ||
| 2. | die im oben genannten Plan mit C bezeichnete Fläche, haltend 34'269,0 m². | ||
Art. ikel 4
Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.
Die Kosten der Vermarkung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.
Art. ikel 5
Die Berechnung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplanes des Vermessungsamtes vom 12. Mai 1950.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
Egress
Basel, den 12. August 1950
Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel:
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: sig. i./V. Ebi
Der Sekretär: sig. Dr. O. Binz
Riehen, den 23. August 1950
Für die Einwohnergemeinde Riehen:
Gemeinderat Riehen Der Präsident: sig. W. Wenk
Der Gemeindeschreiber: sig. S. Stump
Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt am 27. September 1950.
Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 28. Februar 1952.
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 12.08.1950 | 28.02.1952 | Erlass | Erstfassung | KB 30.09.1950 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 12.08.1950 | 28.02.1952 | Erstfassung | KB 30.09.1950 |