Diese Verordnung regelt die Organisation, das Verfahren, die Publikation und den Zugang zum Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung (ÖREB-Kataster) und legt fest, welche Geobasisdaten des kantonalen Rechts Gegenstand des ÖREB-Katasters sind.
Soweit diese Verordnung keine besonderen Vorschriften enthält, gilt die Geoinformationsverordnung (KGeolV) vom 7. August 2012.