Die Schlichtungsstelle setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt ein Mitglied, das Gewähr für eine unabhängige Behandlung der Verfahren bietet; die beiden anderen vertreten je die Mieterschaft und die Vermieterschaft. *
Der Regierungsrat wählt die Mitglieder und die notwendigen Ersatzmitglieder. Wählbar ist, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt und den Wohnsitz in der Schweiz wählt. Der Regierungsrat berücksichtigt bei der Wahl den Bezug zum Kanton Basel-Stadt. *
Der dreigliedrigen Schlichtungsstelle ist eine Person als Schreiberin oder Schreiber beigegeben, die vom Regierungsrat gewählt wird. Die ausserordentlichen Schreiberinnen und Schreiber werden mit Genehmigung des zuständigen Departements von der Schlichtungsstelle ernannt. *
Die Amtsdauer der Mitglieder der Schlichtungsstelle sowie der Schreiberinnen und Schreiber beträgt vier Jahre. *