215.999
Information des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt betreffend Gesamtarbeitsverträge
Präambel
Gesamtarbeitsverträge | Obligationenrecht
Der Schweizerische Bundesrat hat auf Antrag der vertragsschliessenden Parteien hin nachstehende, für den Kanton Basel-Stadt geltende Gesamtarbeitsverträge (GAV) auf Bundesebene allgemeinverbindlich erklärt:
Egress
GAV für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn
GAV für die vorzeitige Pensionierung im westschweizerischen Ausbaugewerbe (KVP)
GAV für das Basler Ausbaugewerbe
LMV für das Bauhauptgewerbe
GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR)
GAV für die Schweizerische Betonwaren-Industrie
GAV für das Schweizerische Carrosseriegewerbe
GAV für das Schweizerische Coiffeurgewerbe
GAV für das Gewerbe für Decken- und Innenausbausysteme
GAV des Schweizerischen Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes
GAV für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft
GAV für das Gastgewerbe
GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche
GAV für den Geleisebau
GAV für den Gerüstbau
GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Gerüstbaugewerbe
GAV für das Holzbaugewerbe
GAV für das Schweizerische Isoliergewerbe
LGAV für das MetallgewerbeGAV für das schweizerische Metzgereigewerbe
GAV für die Schweizerische Möbelindustrie
GAV für den PersonalverleihGAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz
GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz (erleichterte AVE)
GAV für die private SicherheitsdienstleistungsbrancheGAV für das Schreinergewerbe
GAV für das Schreinergewerbe (Weiterbildung und Gesundheitsschutz)
GAV für die zahntechnischen Laboratorien der Schweiz
GAV für die Schweizerische Ziegelindustrie
Die Gesamtarbeitsverträge werden hier nicht abgedruckt. Sie können auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO (http://www.seco.admin.ch) eingesehen werden.
Neben diesen vom Schweizerischen Bundesrat allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen ist für den Kanton Basel-Stadt noch folgender, vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt allgemeinverbindlich erklärter und vom Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigten Gesamtarbeitsvertrag massgeblich:
GAV für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt (SG 215.900).
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 01.06.2013 | 01.06.2013 | Erlass | Erstfassung | 10.07.2013 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 01.06.2013 | 01.06.2013 | Erstfassung | 10.07.2013 |