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215.999

Information des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt betreffend Gesamtarbeitsverträge

Vom 1. Juni 2013 (Stand 1. Januar 2014)

Präambel

Gesamtarbeitsverträge | Obligationenrecht

Der Schweizerische Bundesrat hat auf Antrag der vertragsschliessenden Parteien hin nachstehende, für den Kanton Basel-Stadt geltende Gesamtarbeitsverträge (GAV) auf Bundesebene allgemeinverbindlich erklärt:

 

 

Egress

 

GAV für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn

GAV für die vorzeitige Pensionierung im westschweizerischen Ausbaugewerbe (KVP)

GAV für das Basler Ausbaugewerbe

LMV für das Bauhauptgewerbe

GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR)

GAV für die Schweizerische Betonwaren-Industrie

GAV für das Schweizerische Carrosseriegewerbe

GAV für das Schweizerische Coiffeurgewerbe

GAV für das Gewerbe für Decken- und Innenausbausysteme

GAV des Schweizerischen Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes

GAV für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

GAV für das Gastgewerbe

GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche

GAV für den Geleisebau

GAV für den Gerüstbau

GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Gerüstbaugewerbe

GAV für das Holzbaugewerbe

GAV für das Schweizerische Isoliergewerbe

LGAV für das MetallgewerbeGAV für das schweizerische Metzgereigewerbe

GAV für die Schweizerische Möbelindustrie

GAV für den PersonalverleihGAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz

GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz (erleichterte AVE)

GAV für die private SicherheitsdienstleistungsbrancheGAV für das Schreinergewerbe

GAV für das Schreinergewerbe (Weiterbildung und Gesundheitsschutz)

GAV für die zahntechnischen Laboratorien der Schweiz

GAV für die Schweizerische Ziegelindustrie

 

Die Gesamtarbeitsverträge werden hier nicht abgedruckt. Sie können auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO (http://www.seco.admin.ch) eingesehen werden.

 

Neben diesen vom Schweizerischen Bundesrat allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen ist für den Kanton Basel-Stadt noch folgender, vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt allgemeinverbindlich erklärter und vom Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigten Gesamtarbeitsvertrag massgeblich:

 

GAV für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt (SG 215.900).

10.07.2013

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
01.06.2013 01.06.2013 Erlass Erstfassung 10.07.2013

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 01.06.2013 01.06.2013 Erstfassung 10.07.2013