Dieses Gesetz führt die Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 aus und gilt für die Verfolgung und Beurteilung der Straftaten nach Bundesrecht durch die Strafbehörden des Kantons Basel-Stadt.
Die Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung und des vorliegenden Einführungsgesetzes gelten auch für die Verfolgung und Beurteilung der im baselstädtischen Übertretungsstrafgesetz vom 15. Juni 1978 aufgeführten Übertretungen.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) vom 3. Juni 2015. *