Dieses Gesetz findet auf die folgenden Formen des Freiheitsentzugs von Erwachsenen und Jugendlichen Anwendung, soweit keine spezialgesetzlichen Bestimmungen bestehen:
- Vollzug von Strafen und Massnahmen;
- Untersuchungs- und Sicherheitshaft;
- polizeilicher Gewahrsam;
- Auslieferungshaft;
- freiheitsentziehende Zwangsmassnahmen des Ausländerrechts.