Die Kantone Basel-Stadt und Zug errichten und betreiben gemeinsam eine geschlossene Strafanstalt für rückfällige Gefängnis- und Zuchthausgefangene im Bostadel (Kanton Zug). Diese Anstalt soll Plätze für mindestens 80 Insassen aufweisen.
Die Anstalt Bostadel ist eine Konkordatsanstalt im Sinne des Konkordates der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz. Sie wird nach den Erkenntnissen des modernen Strafvollzuges und nach den Richtlinien und Empfehlungen der Konkordatskonferenz geführt.