An in eigener fachlicher Verantwortung tätige Geburtshelferinnen und Geburtshelfer, an ambulante Einrichtungen der Geburtshilfe oder an Geburtshäuser wird für die Erbringung von ambulanten Leistungen eine Inkonvenienzentschädigung ausgerichtet: *
- für eine Hausgeburt mit Wochenbettbetreuung: CHF 650;
- für eine Hausgeburt ohne Wochenbettbetreuung: CHF 325;
- für eine Wochenbettbetreuung: CHF 325.
Ausgenommen sind in einer Anstellung tätige Geburtshelferinnen und Geburtshelfer. *