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329.200

Grossratsbeschluss betreffend die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in den Aussenquartieren der Stadt und in Riehen

Vom 14. Juni 1973 (Stand 23. September 1973)

Präambel

Ärztliche Versorgung: GRB | Ärztliche Versorgung/Spitalexterne Kranken- und Betagtenpflege

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf das vom Volke in der Volksabstimmung vom 22./24. September 1972 gutgeheissene Initiativbegehren, beschliesst:

 

1. Der Regierungsrat sorgt für die Einrichtung und den Betrieb von medizinischen Ambulatorien in den Aussenquartieren der Stadt und in Riehen.

2. Er ist ermächtigt, Räumlichkeiten für den Betrieb von Gemeinschaftspraxen zur Verfügung zu stellen und entsprechende Vorhaben auf andere Weise zu fördern.

3. Zur Koordination und laufenden Überwachung der für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Massnahmen setzt der Regierungsrat eine Kommission ein.

 

Dieser Beschluss ist zu publizieren und der Gesamtheit der Stimmberechtigten zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Er tritt auf den Zeitpunkt seiner Annahme in Kraft.[1]

Egress

KB 16.06.1973

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
14.06.1973 23.09.1973 Erlass Erstfassung KB 16.06.1973

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 14.06.1973 23.09.1973 Erstfassung KB 16.06.1973