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Entfernung der Spitalliste aus der Gesetzessammlung
Präambel
Spitäler
Bisher wurde die Spitalliste in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt in die Gesetzessammlung aufgenommen. Da die Spitalliste die wesentlichen Inhalte der Leistungsaufträge öffentlich bekannt macht, ist sie einem öffentlichen Register gleichzustellen. Angesichts dieser Rechtsnatur der Spitalliste wird zukünftig auf deren Aufnahme in die Gesetzessammlung verzichtet und die Spitalliste wird per 1. Januar 2024 aus der Gesetzessammlung entfernt.
Durch das Entfernen der Spitalliste aus der Gesetzessammlung wird das Verfahren auf Erlass und Änderung der Spitalliste administrativ vereinfacht. Der Publizitäts- und Transparenzfunktion der Spitalliste wird mit deren Publikation im Kantons- bzw. Amtsblatt sowie deren Aufschalten auf den Webseiten der beiden Kantone ausreichend Rechnung getragen.
Die Spitallisten des Kantons Basel-Stadt Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie sind auf der Webseite des Gesundheitsdepartements unter folgendem Link zu finden: https://www.bs.ch/gd/bereich-gesundheitsversorgung/spitalversorgung/spitalplanung#spitalliste.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 27.11.2023 | 01.01.2024 | Erlass | Erstfassung | Gesundheitsdepartement 27.11.2023 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 27.11.2023 | 01.01.2024 | Erstfassung | Gesundheitsdepartement 27.11.2023 |