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Entfernung der Spitalliste aus der Gesetzessammlung

Vom 27. November 2023 (Stand 1. Januar 2024)

Präambel

Spitäler

Bisher wurde die Spitalliste in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt in die Gesetzessammlung aufgenommen. Da die Spitalliste die wesentlichen Inhalte der Leistungsaufträge öffentlich bekannt macht, ist sie einem öffentlichen Register gleichzustellen. Angesichts dieser Rechtsnatur der Spitalliste wird zukünftig auf deren Aufnahme in die Gesetzessammlung verzichtet und die Spitalliste wird per 1. Januar 2024 aus der Gesetzessammlung entfernt.

Durch das Entfernen der Spitalliste aus der Gesetzessammlung wird das Verfahren auf Erlass und Änderung der Spitalliste administrativ vereinfacht. Der Publizitäts- und Transparenzfunktion der Spitalliste wird mit deren Publikation im Kantons- bzw. Amtsblatt sowie deren Aufschalten auf den Webseiten der beiden Kantone ausreichend Rechnung getragen.

 

Die Spitallisten des Kantons Basel-Stadt Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie sind auf der Webseite des Gesundheitsdepartements unter folgendem Link zu finden: https://www.bs.ch/gd/bereich-gesundheitsversorgung/spitalversorgung/spitalplanung#spitalliste.

Egress

Gesundheitsdepartement 27.11.2023

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
27.11.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung Gesundheitsdepartement 27.11.2023

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 27.11.2023 01.01.2024 Erstfassung Gesundheitsdepartement 27.11.2023