Der Regierungsrat setzt eine Tierversuchskommission ein. Fachpersonen der Tierschutzorganisationen, der versuchsdurchführenden Institute und Laboratorien sowie der Universität Basel sind darin angemessen vertreten.
Der Regierungsrat wählt die Mitglieder der Kommission und bestimmt deren Präsidentin oder Präsidenten.
Die Tierversuchskommission vollzieht die ihr durch die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung zugewiesenen Aufgaben.
Das Gesundheitsdepartement erlässt ein Reglement, das die Aufgaben der Kommission näher umschreibt und deren Geschäftsgang regelt. Das Sekretariat der Kommission wird vom Kantonalen Veterinäramt geführt.
Das Gesundheitsdepartement kann mit anderen Kantonen Vereinbarungen über die Einsetzung einer gemeinsamen Tierversuchskommission abschliessen.