Die TVK BS/BL/AG besteht aus 8 Fachleuten. Sie setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der medizinischen Fakultät und der philosophisch-naturwissenschaftlichen Fakultät sowie je drei Vertreterinnen oder Vertretern der Tierschutzorganisationen und der pharmazeutischen Industrie.
Die Kantone Basel-Landschaft und Aargau werden in der Kommission durch je eine Fachperson der Tierschutzorganisationen und der pharmazeutischen Industrie vertreten, der Kanton Basel-Stadt durch je eine Fachperson der Tierschutzorganisationen und der pharmazeutischen Industrie sowie je eine Fachperson der medizinischen und der philosophisch-naturwissenschaftlichen Fakultät.
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, das Gesundheitsdepartement des Kantons Aargau sowie das Sanitätsdepartement Basel-Stadt schlagen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ihre Vertreterinnen bzw. ihre Vertreter in der Kommission zur Wahl vor.
Der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt wählt die Mitglieder der Kommission und bestimmt deren Präsidentin bzw. deren Präsident.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und der Regierungsrat des Kantons Aargau erwahren diese Wahl.